Platzordnung
TC Brühl 1965 e. V.
Präambel:
Die Platzordnung soll einen Ausgleich der Interessen aller Clubmitglieder für den Spielbetrieb auf der Anlage bewirken. Oberstes Gebot bleibt das der Fairness der Clubmitglieder untereinander.
1. Spielzeit
Alle Plätze stehen täglich von 6.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung.
Die allgemeinen Spielmöglichkeiten auf den Plätzen können bei Verbandsspielen, Freundschaftsspielen, Spielerturnieren oder ähnlichen Veranstaltungen eingeschränkt werden. Die Termine für solche Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben bzw. sind im Online-Buchungssystem ersichtlich.
Ebenso werden für allgemeine Trainerstunden sowie für das Training der Mannschaften und der Jugend Plätze reserviert. Die Termine werden ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben bzw. sind im Online-Buchungssystem ersichtlich.
2. Spielberechtigung
Spielberechtigt ist jedes Mitglied, das über einen Spielberechtigungs-ausweis verfügt. Dieser hat nur nach erfolgter Beitragszahlung als aktives Mitglied seine Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Vor oder nach einem Mannschafts- oder Einzeltraining und nach Medenspielen dürfen Spieler(innen), die daran teilnehmen, keinen Platz reservieren.
3. Spieldauer
Die Spieldauer für Einzel- und Doppelspiele beträgt 60 bzw. 120 Minuten auf allen Plätzen. Die Platzbuchung ist online über das Buchungssystem vorzunehmen.
Erfolgt keine Online-Buchung des Platzes, so gilt die Spielzeit als abgelaufen, sobald spielberechtigte Mitglieder Anspruch auf diesen Platz durch Online-Buchung erheben.
4. Platzreservierung
Als Trainerplatz ist der Platz 2 zu verwenden (außer Mannschaftstraining mit Trainer).
Training erfolgt nur über die jeweilige Tennisschule.
Die Reihenfolge der Spielberechtigung ergibt sich aus den online vorgenommenen Platzreservierungen. Spieler, die bereits gespielt haben und noch einmal spielen wollen, können über das Online-Buchungssystem erneut einen Platz buchen.
Spielbereitschaft wird durch persönliche Anwesenheit bekundet.
Das heißt, durch Verlassen der Anlage für einen längeren Zeitraum während der Wartephase erlischt die Anwartschaft auf einen freien Platz und die Spielpaarung muss sich neu einreihen.
Spielberechtigung besteht nur, wenn online ein Platz gebucht wurde.
5. Spielberechtigung Jugendliche
Jugendliche Mitglieder spielen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig gleichberechtigt mit den älteren Mitgliedern auf allen Plätzen.
An allen anderen Wochentagen gilt dies nur bis 17 Uhr. Nach 17.00 Uhr können sie auf maximal 3 Plätzen nach freier Wahl spielen. Angefangene Spielstunden dürfen fertig gespielt werden.
Besondere Spielberechtigungen für Jugendliche können vom Vorstand erteilt werden. Diese werden im Schaukasten bekannt gegeben.
6. Gastspieler, fördernde Mitglieder
Spielmöglichkeiten für Gäste und fördernde Mitglieder bestehen nur bei freier Platzkapazität und ordnungsgemäßer Online-Platzbuchung. Angefangene Spielstunden dürfen fertig gespielt werden.
Das gastgebende (zahlende) Mitglied hat vor Spielbeginn die Platzbuchung online vorzunehmen; der Name des Gastes sowie eine Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ist anzugeben.
Diese Regelung gilt auch für jugendliche Mitglieder sollten diese mit Eltern (Nichtmitglieder) oder anderen Nichtmitgliedern spielen.
Die Spielgebühr beträgt pro Stunde und pro Platz EUR 10,00.
Fördernde Mitglieder zahlen die gleichen Gebühren. Möchte ein förderndes Mitglied spielen, so ist ebenfalls eine Platzbuchung über das Online-Buchungssystem erforderlich. Hierbei ist eine Bankverbindung anzugeben.
Für Gäste mit Gast-Saisonkarte (erhältlich beim Schatzmeister) entfällt die Eintragung.
Für nur Gäste (freie Platzmiete), die bar zahlen, entfällt die Eintragung. Für diese Gäste beträgt die Platzmiete pro Platz 25,00 €.
7. Platzpflege
Von jedem Mitglied/Gast wird erwartet, dass es sich für die Erhaltung und Pflege der Plätze einsetzt. Vor Spielbeginn und nach Beendigung der Spielzeit hat jeder Spieler den von ihm bespielten Platz in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Dazu ist der Platz mit dem Besen oder dem Netz abzuziehen und die Sprinkleranlage in Betrieb zu setzen beziehungsweise der Platz mit dem Schlauch zu wässern.
Schäden an der Platzanlage sind sofort dem Sportwart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden. Der Sportwart oder jedes andere Vorstandsmitglied ist berechtigt, Plätze zu sperren, um sie wieder in einen bespielbaren Zustand zu versetzen.
8. Tennisschuhe, Clubhaus und Tenniskleidung
Zur Schonung der Plätze darf grundsätzlich nur mit Tennisschuhen gespielt werden (keine Sport- oder Jogging-Schuhe).
Vor Betreten des Clubhauses müssen die Tennisschuhe entweder mit Überziehern oder gegen normale, saubere Schuhe getauscht werden.
Tenniskleidung wird als Selbstverständlichkeit erwartet.
9. Verbot
Aus Haftungsgründen ist es untersagt, nicht tennisspielende Kinder auf die Tennisplätze mitzunehmen.
10. Gebote
Aus Haftungsgründen sind Hunde innerhalb des Vereinsgeländes grundsätzlich an der Leine zu führen.
Fahrräder sind grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Einrichtungen abzustellen.
Brühl, den 29.04.2024
gez. der Vorstand